Das Arbeitsschutzgesetz regelt in §12, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz informieren und unterweisen müssen. Für Mitarbeiter, die Maschinen bedienen, stehen Handhabung, technische Einweisung und spezielle Risiken der Maschinen im Fokus der Information. Was ist dabei zu beachten?

Information muss in jedem Fall vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Alle Anweisungen und Warnhinweise zu einer Maschine nennt die Betriebsanleitung des Herstellers. Diese Informationen und das betriebseigene Wissen aus den regelmäßig stattfindenden Gefährdungsbeurteilungen muss der Arbeitgeber an die Mitarbeiter weitergeben, bevor diese mit der Maschine arbeiten. Zudem ist er verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Arbeitgeber selbst oder ein fachlich geeigneter Mitarbeiter stellvertretend für ihn die Einweisung. Dabei gilt: Der sicherheitstechnische Zustand und die Funktionsfähigkeit der Maschinen müssen regelmäßig geprüft werden. Darüber hinaus muss beim Einsatz bestimmter Maschinen für jeden Mitarbeitern eine vollständige Schutzausrüstung zur Verfügung stehen. Die Einweisung selbst wird i.d.R. mündlich abgehalten. Empfehlenswert ist eine Kombination aus theoretischer Anleitung und praktischer Einweisung in die Funktionsweise der Maschine.

Der Arbeitgeber erklärt die Bedienung der Maschine, Reinigung und Wartung. Wesentlich ist dabei, dass die Mitarbeiter die Sicherheitseinrichtungen wie etwa Schlüsseltransfersysteme oder Zweihandschaltungen sicher beherrschen. Ein weiterer relevanter Punkt der Information sind Hinweise auf Unfall- und Gesundheitsgefahren am konkreten Arbeitsplatz sowie Erklärungen zu Warnhinweisen und zu möglichen Gefahren beim Umgang mit spezifischen Arbeitsstoffen. Wichtig sind auch Unterweisungen zum Verhalten in einem Notfall. Werden Unterweisungen regelmäßig durchgeführt, hilft das, die Fehlerquote zu reduzieren. Menschliches Fehlverhalten ist jedoch nie gänzlich auszuschließen. Schäden durch Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung können allerdings teuer werden. Spezielle Maschinenversicherungen können helfen, Reparaturkosten zu vermeiden oder zu reduzieren. Je nach Ausgestaltung sind auch weitere Schäden, wie äußere Einwirkung (Sturm, Vereisung) oder technische Defekte abgedeckt.

(Quelle: www.nuernberger.de)