Der nerven- und zeitraubende Behördengang zur Zulassung von Fahrzeugen ist seit September nicht mehr erforderlich. Möglich macht es die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 01.09.23 die vierte Stufe der digitalen Kfz-Zulassung eingeläutet hat. Nicht nur die Zulassung allgemein kann digital beantragt werden. Auch für spezielle Kennzeichen, wie etwa Elektrofahrzeuge und Oldtimer sowie Saisonkennzeichen ist eine Online Zulassung möglich. Mit dem digitalen Zulassungsbescheid können Fahrzeuge sofort auf die Straße. Bis zu zehn Tage darf man damit fahren, bis dahin sollten Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten für die Nummernschilder postalisch zugestellt worden sein. Den neuen Internetservice können auch Autohäuser und Zulassungsdienstleister nutzen.