Zukünftig soll es Unternehmen und Bürger deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaik (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren. Dazu hat die Bundesregierung im August das „Solarpaket I“ beschlossen…

Der Strombedarf wird in Zukunft immer mehr steigen, denn wir brauchen Strom aus erneuerbaren Energien u.a. für das Heizen und für Elektrofahrzeuge. Einen wichtigen Anteil trägt dazu die Solarenergie bei. Ziel des Gesetzespakets und des „Solarpakets I“ ist es, PV auf Dächern und Freiflächen schneller auszubauen sowie das Gesamtsystem der Energieversorgung zu optimieren.

Gewerbeimmobilien: Große Anlagen profitieren von hohem Eigenverbrauch

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich nun: Anlagenbetreiber können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch. Damit sollen Anlagebetreiber motiviert werden, die Dachkapazität besser zu nutzen und mehr Leistung zu installieren. Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen genügt ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.

Nachhaltige Freiflächen: Ausbau stärken

Das Paket enthält zudem umfassende Regelungen für einen nachhaltigeren Freiflächenausbau. Ziel der Regelungen ist es, mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung zu stellen, ohne dass dies zu einem höheren Flächenverbrauch führt. Besonders gefördert wird daher die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen (Agri-PV). Die Flächen sollen dadurch mehrfach genutzt werden können und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt bleiben. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben davon weiterhin ausgenommen. Als Freiflächen für PV sollen auch mehr versiegelte Flächen genutzt werden. Daher wird es auch eine PV Förderung für solche Flächen geben, etwa solche, die gleichzeitig als Parkplatz genutzt werden. Für diese und Agri-PV wird es zukünftig Ausschreibungssegmente mit einem eigenen Höchstwert geben.

Balkon-PV-Anlagen: Inbetriebnahme schneller und einfacher

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon wird einfacher und damit auch schneller möglich. Dem Gesetzespaket vorausgegangen war ein intensiver Austausch mit der Branche im Rahmen eines sogenannten Praxischecks Photovoltaik, um Hemmnisse und Bürokratiehürden aufzuspüren und gezielt abzubauen. Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Neue Balkon-PV-Anlagen sollen zudem nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren, da so die Strommenge gesenkt wird, die sie bezahlen. Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

(Mehr dazu auf der Website der Bundesregierung)