Überholen ohne Blinken – volle Haftung bei Unfall

Wer auf der Autobahn die Spur wechselt, ohne zu blinken und ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, haftet bei einem Unfall in voller Höhe für den Schaden. Dass der von hinten aufgefahrene Unfallgegner die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h geringfügig überschritten hat, ändert daran nichts. Dies entschied laut D.A.S. Leistungsservice das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Az. 7 U 39/17 – 06.02.2018).

Hintergrund:
Bei Verkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten kommt es häufig zu einer Aufteilung des Schadens. Denn oft tragen die verschiedenen Parteien jeweils einen Teil der Schuld. Zwar gibt es gerade bei Auffahrunfällen eine Faustregel, nach der immer der Auffahrende schuld ist. Aber auch hier sehen die Gerichte genau hin und beziehen das Verhalten des Fahrers im vorderen Fahrzeug in ihre Wertung ein. Im Extremfall haftet dieser sogar zu 100 Prozent. Der Fall: Ein Autofahrer war auf der Autobahn von der rechten Fahrspur auf die linke gewechselt – ohne zu Blinken und auch ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Einen besonderen Grund für den Spurwechsel gab es nicht, denn die Straße vor ihm war frei. Von hinten näherte sich jedoch auf der linken Spur mit 150 km/h ein anderer Pkw, dessen Fahrer nicht mehr bremsen konnte. Dadurch kam es zu einem Auffahrunfall mit einem Schaden von über 7.000 Euro. Der Fahrer, der die Spur gewechselt hatte, wollte nun vor Gericht eine Mithaftung des Unfallgegners in Höhe von 25 Prozent erreichen. Sein Argument: Der andere habe die auf deutschen Autobahnen gültige Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um 20 km/h überschritten. Das Urteil: Nach Information des D.A.S. Leistungsservice kam der Kläger mit dieser Argumentation vor Gericht nicht durch. Das Oberlandesgericht Hamm betonte, dass der Unfall allein die Schuld des Klägers sei. Sein Wechsel der Fahrspur habe auf reiner Unachtsamkeit beruht. Er habe weder geblinkt noch in den Rückspiegel geschaut. Für seinen Unfallgegner sei der plötzliche, grundlose Spurwechsel in keiner Weise vorhersehbar gewesen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung habe es auf diesem Straßenabschnitt nicht gegeben. Der Auffahrende habe zwar die Richtgeschwindigkeit maßvoll überschritten. Dies sei jedoch in diesem Fall belanglos. Auch in Anbetracht der Wetter- und Verkehrsverhältnisse seien 150 km/h hier nicht zu viel gewesen. Der Fahrer des von hinten kommenden Fahrzeugs habe sich darauf verlassen dürfen, dass das andere Fahrzeug auf seiner Spur bleibe. Die Schuld musste daher allein der Kläger tragen.
(Quelle: www.das.de/rechtsportal)

Sparpotenzial durch Internetanbieterwechsel

Mit einem Wechsel des Internetanbieters nach der Mindestvertragslaufzeit sparen Nutzer für eine Doppelflatrate (Internet und Telefon) mit mindestens 50 MBit/s bis zu 504 Euro, so eine aktuelle Information des Vergleichsportals Check24. Im Schnitt der betrachteten Provider zahlen Internetkunden bei einem Neuabschluss in einem Zeitraum von 24 Monaten demnach 267 Euro weniger als in ihrem alten Vertrag.Bei Doppelflats mit einer Surfgeschwindigkeit ab 16 MBit/s spart der Wechsel nach der Mindestvertragslaufzeit je nach Tarif bis zu 469 Euro innerhalb von zwei Jahren. „In den ersten 24 Monaten profitieren Verbraucher von Rabatten und Boni und erhalten dadurch einen günstigeren monatlichen Durchschnittspreis“, sagt Erwin Biebrich, Geschäftsführer Telekommunikation bei Check24. „Bleiben sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit in ihrem Vertrag, fallen diese Vergünstigungen weg und die gleiche Leistung kostet deutlich mehr.“ Entsprechend fallen bei allen betrachteten Tarifen für treue Kunden ab dem 25. Vertragsmonat höhere Kosten an. In der Spitze zahlen sie 78 Prozent bzw. 15 Euro monatlich mehr für den gleichen Vertrag mit mindestens 50 MBit/s. Durchschnittlich verlangen Anbieter 50 Prozent bzw. elf Euro pro Monat mehr.

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Internetverträgen – dadurch sinkt der Preis. So sparen Verbraucher durch den Wechsel mehrere hundert Euro pro Jahr. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).
(Quelle: www.check24.de)

Handy-Akku schonend aufladen

Die Lebenszeit eines Akkus bemisst sich in sogenannten Ladezyklen. Experten sprechen von einem Ladezyklus, wenn einmal 100 Prozent der Batteriekapazität verbraucht und wieder aufgeladen sind. Wer länger etwas von seinem Handy-Akku haben möchte, sollte ihn also nicht regelmäßig vollständig entladen beziehungsweise vollständig aufladen. Denn das beschleunigt den Alterungsprozess. Der beste Zeitpunkt, um das Handy an den Strom anzuschließen, ist bei einem Akkustand zwischen 20 und 30 Prozent. Idealerweise sollte sich der Akkustand immer zwischen 20 und 70 Prozent bewegen. In der Praxis ist dies allerdings meist schwer umsetzbar. Dennoch ist es sinnvoll, gelegentlich während des Ladevorgangs einen Blick auf das Handy zu werfen und es vom Netz zu nehmen, wenn es fast vollständig geladen ist. Darüber hinaus können auch zu warme und zu kalte Temperaturen die chemischen Abläufe im Inneren des Akkus beeinflussen und die Lebenszeit verkürzen. Daher möglichst immer bei Zimmertemperatur laden und aufbewahren. Auch wenn es praktisch sein mag und zudem weitverbreitet ist, ist es nicht empfehlenswert, das Handy über Nacht aufzuladen. Der Grund dafür: Ist der Akku vollständig geladen, hängt aber trotzdem weiterhin am Strom, sinkt der Ladestand um einige Prozent. In der Folge springt der Ladevorgang wieder an. Die dadurch entstehenden sehr kurzen Ladeperioden im oberen Ladestandsbereich sind besonders belastend.
(Quelle: www.ergo.de)