52 Millionen Mal wurde das Neun-Euro-Ticket in den Sommermonaten 2022 verkauft. An den Erfolg soll nun das Deutschlandticket anknüpfen. Mit diesem Ticket kann man ab 1. Mai 2023 den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Das digitale Deutschlandticket kostet 49 Euro im Monat, das Abo ist monatlich kündbar.

Bürgerinnen und Bürger soll das Deutschlandticket finanziell zu entlasten und gleichzeitig Anreize für die Nutzung des ÖPNV bieten, was letztlich die Umwelt entlastet. Das Deutschlandticket ist mit einem monatlichen „Einführungspreis“ von 49 Euro geplant. Darüber hinaus ist es den Ländern unbenommen, auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anzubieten. So will zum Beispiel Bayern günstigere Ticktes für Azubis und Schüler anbieten. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben bereits vereinbart, dass es von 2024 an eine „Dynamisierung“ in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geben soll.

Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.

Grundsätzlich soll das Deutschlandticket nach dem Willen von Bund und Ländern digital – also per App oder auf einer Chipkarte – angeboten werden. Für Verkehrsunternehmen, die aktuell noch nicht in der Lage sind, ein solches digitales Ticket bereitzustellen, besteht die Möglichkeit, das Ticket übergangsweise als digital kontrollierbares Papierticket mit QR-Code auszugeben – längstens aber bis zum 31. Dezember 2023.

Das Deutschlandticket gibt es im monatlich kündbaren Abonnement. Wer bereits ein Abonnement oder ein Jobticket besitzt, muss in der Regel nicht aktiv werden. Kundinnen und Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert, sobald die finalen Details zum Deutschlandticket bekannt sind.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets gewähren, können bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag auf den Ausgabepreis gewährt werden.

(Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/deutschlandticket.html,

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074 )