Unverheiratete Paare mit gemeinsamem Wohnsitz können sich auch gemeinsam mit einer Haftpflichtpolice versichern und so Kosten sparen.

Wer seine Privat-Haftpflichtversicherung zuletzt abgeschlossen hat, kann den Vertrag in der Regel fristlos kündigen und sich vom Partner mit dem älteren Vertrag in dessen Haftpflichtversicherung mitversichern lassen – sofern es sich nicht um einen ausdrücklichen Single-Tarif handelt. Wichtig für den neuen Versicherten: namentlich in die Police aufnehmen lassen, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Passt der zuletzt abgeschlossene Vertrag eventuell besser zur Lebenssituation, ist es auch möglich, den älteren Vertrag fristgerecht zu kündigen und den neueren gemeinsam weiterzuführen. Allerdings sollten Paare bedenken, dass dann gegenseitige Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Teuer kann das vor allem bei Personenschäden werden, beispielsweise in Folge gemeinsamer Renovierungsarbeiten: Versehentlich stößt der eine gegen die Leiter, der andere fällt runter und muss für längere Zeit ins Krankenhaus. In solchen Fällen kann nämlich der Sozialversicherungsträger, zum Beispiel die Krankenkasse, den Verursacher in Regress nehmen. Deshalb ist darauf zu achten, dass diese Regressansprüche mitversichert sind.

(Quelle: www.ergo.com/verbraucher)