Was passiert mit den nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen von Arbeitnehmern, was müssen Arbeitgeber beachten? In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden: Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers zum Ende eines Kalenderjahres erlischt regelmäßig nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat…

Dies gelte nicht nur für das laufende Kalenderjahr, sondern auch für den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren, so das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 09.04.2019 (Az.: 4 Sa 242/18). Lesen Sie dazu die vollständige Mitteilung des LAG Köln (www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2019/4_Sa_242_18_Urteil_20190409.html)

(Quelle: www.arag.de)