Wie geht man mit digitalem Erbe um? Vom Facebook-Profil bis zu den Urlaubsfotos in der Cloud: Wer stirbt, hinterlässt mittlerweile auch im Netz viele Spuren.

Dieser digitale Nachlass kann Hinterbliebenen zusätzliche Sorgen bereiten. Unterstützung bietet hier die Firma Columbia und hilft Trauernden bei der Abwicklung des Online-Erbes. Für diese Idee wurde das Unternehmen unlängst von der Initiative Deutschland – Land der Ideen und der Deutschen Bank zum „Ausgezeichneten Ort 2015“ gekürt. Wie können Internetnutzer für den Ernstfall vorsorgen und ihre Angehörigen entlasten? Abmelden, löschen, kündigen: Neben der emotionalen Belastung und dem bürokratischen Aufwand eines Trauerfalls müssen Hinterbliebene heutzutage auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln. Dazu gehören etwa kostenpflichtige Accounts bei Portalen wie Spotify oder Profile in sozialen Netzwerken. Diese komplizierte Aufgabe kann das Online-Schutzpaket der Firma Columba übernehmen, das Angehörige bei Bestattungsinstituten erwerben können. Was Internetnutzer schon zu Lebzeiten tun können, um ihren Online-Nachlass zu regeln, zeigen vier Tipps von Columba-Expertin Anne Mahncke und von der Verbraucherzentrale.

Den Überblick behalten – Ein kostenpflichtiger Xing-Account, ein digitales Zeitungs-Abo oder Onlineshopping auf Raten: „Alle im Internet geschlossenen Verträge gehen nach dem Tod auf den Erben über“, erklärt Anne Mahncke. Internetnutzer sollten konsequent eine Liste darüber führen, wann und wofür sie im Netz Geld ausgeben. So haben sie nicht nur laufende Kosten im Blick. Sie sorgen auch dafür, dass ihre Angehörigen im Ernstfall wissen, welche Zahlungen auf sie zukommen.

Ein „digitales Testament“ verfassen – Was soll nach dem Tod mit dem Facebook-Profil passieren, was mit den E-Mails im privaten Posteingang? Um Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen zu ersparen, sollten Internetnutzer in einem Dokument festhalten, wie mit ihrem digitalen Nachlass umzugehen ist. Dabei sollten nicht nur Daten im Netz bedacht werden, sondern auch alles, was auf den persönlichen Geräten gespeichert ist.

Einen Verwalter bestimmen – Internetnutzer sollten sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wer sich im Falle ihres Ablebens um ihr Erbe im Netz kümmern sollte. „Es ist auf jeden Fall sinnvoll, eine Vertrauensperson als Verwalter zu bestimmen. Man sollte aber bedenken, was man diesem Menschen dabei zumutet und genau erklären, worin seine Aufgabe besteht. Etwaige Grenzen sollten klar definiert werden: zum Beispiel, ob der Verwalter private E-Mails lesen darf oder sie direkt löschen soll“, so Mahncke.

Passwörter nicht herausgeben – Von Unternehmen, die anbieten, Passwörter zu speichern und im Ernstfall an die Hinterbliebenen weiterzugeben, raten Anne Mahncke sowie die deutsche Verbraucherzentrale ab. „Diese Firmen bewahren die privaten Zugangsdaten ihrer Kunden meist in einer Cloud auf. Dabei besteht immer ein Sicherheitsrisiko. Außerdem kann es passieren, dass so ein Unternehmen Konkurs geht. Was dann mit den Daten geschieht, ist nicht vorhersehbar“, so die Expertin. Mahncke rät generell dazu, Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, wichtige Zugangsdaten entweder verschlüsselt auf einem USB-Stick oder mit einem sogenannten Passwort-Manager auf dem Rechner zu sichern.

(Quelle: www.ausgezeichnete-orte.de; www.deutsche-bank.de/ideen; www.deutschland-vernetzt.de