Auf Reisen sind Smartphone, Tablet oder Laptop für die meisten Urlauber eine Selbstverständlichkeit. Was sollte bei der Nutzung von Hotelnetzwerken beachtet werden und was ist zu tun, wenn persönliche Dokumente wie der Reisepass oder Personalausweis kurz vor Reiseantritt abgelaufen sind.

Auch im Urlaub wollen viele Reisende nicht auf das Surfen im Netz verzichten. Feriendestinationen bieten daher häufig kostenlose WLAN-Zugänge an. Mit der Zimmerkarte/-schlüssel erhält der Gast allgemeine Informationen zum Haus und die Zugangsdaten zum hauseigenen WLAN. Das spart Urlaubern Kosten und wertvolles Datenvolumen. Aber Vorsicht, sicher surft man damit nicht im Internet. Für Hacker ist es nicht so schwer an ein Hotelpasswort zu gelangen. Dazu werden zum Beispiel sogenannte WLAN-Zwillinge, Hacker eigene, frei zugängliche Netzwerke, von ihnen eingerichtet. Diese täuschen ein vermeintlich sicheres Hotelnetzwerk vor und werden oft auch als Hotel-Netzwerk oder Free-WLAN bezeichnet. Sensible Daten werden so ungeschützt übertragen. Zudem wird über die Fake WLAN Netzwerke oftmals Schadsoftware installiert und Computerviren können sich im heimischen Netzwerk ausbreiten.

Wie können Sie Ihre Daten schützen?

Generell empfiehlt es sich, die automatische Verbindung zu verfügbaren Netzwerken auf allen Geräten zu deaktivieren. Auch Sicherheits-Updates erschweren den Datendiebstahl – daher regelmäßig, aber spätestens vor Reiseantritt alle Betriebssysteme und Apps aktualisieren. Werden sensible Daten eingegeben, zum Beispiel beim Onlineshoppen oder Onlinebanking – besser den eigenen Datentarif und nicht das WLAN des Hotels nutzen. Wenn das WLAN des Hotels genutzt wird, sollte unbedingt darauf geachtet werden, sich in das richtige WLAN und nicht in ein Fake Netzwerk einzuloggen. Nach Beendigung des Internetsurfens sollte die Verbindung zum Netzwerk aktiv getrennt werden. In jedem Fall sicherer ist die Nutzung eines VPN (Virtual Private Network) – da es eine sichere Verbindung zwischen Endgerät und Internet herstellt. So funktionieren etwa auch Home- und Remote Offices über VPN. Die IP-Adresse des eigenen Endgerätes wird dabei verschleiert und der gesamte Datenverkehr durch einen verschlüsselten Tunnel geleitet. Für Außenstehende ist der Datenverkehr damit nicht lesbar. VPN-Angebote gibt es relativ günstig, aber auch kostenfrei (hier oft jedoch mit Einschränkungen, beispielsweise mit Werbung oder festgelegtem Datenvolumen).

Schneller Ersatz für abgelaufene persönliche Papiere

Der Urlaub steht an und Personalausweis oder Reisepass sind abgelaufen – was tun? Mit abgelaufenen Papieren können Sie reisen, wenn Ihre Feriendestination Vertragspartei des „Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats“ ist. Die Reisedokumente dürfen allerdingst nur seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen innerhalb der EU brauchen Sie ohnehin nur einen Personalausweis. Ist der abgelaufen, kann über das örtliche Einwohnermeldeamt/Gemeinde ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der maximal drei Monate gültig ist. Dazu benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild und ein anderes Ausweisdokument (Geburtsurkunde oder Reisepass) als Identitätsnachweis. Da Großbritannien nicht mehr in der EU ist, brauchen Reisende aufgrund des Brexit einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des Reiseaufenthalts gültig sein muss.

Wenn Sie außerhalb der Grenzen der EU reisen, benötigen Sie immer einen Reisepass. Ist der abgelaufen,
kann ein Express-Reisepass beantragt werden – Dauer ca. drei bis vier Werktage. Die Gültigkeit ist dabei ebenfalls zehn Jahre, wie bei beim normal ausgestellten Reisepass. Auch dafür brauchen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild und einen Identitätsnachweis (s.o.). Mancher Reisende bemerkt erst am Reisetag, dass der Pass nicht mehr gültig ist. Dann kann man sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt/Gemeinde einen vorläufigen Reisepass, mit einem Jahr Gültigkeit, ausstellen lassen. Auch hier erforderlich: aktuelles biometrisches Passbild und ein Identitätsnachweis (s.o.). Der vorläufige Reisepass wird aber nicht in allen Ländern anerkannt, so zum Beispiel nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Lesen Sie mehr dazu unter Verwaltung Bund digital