Leitungswasser ist das in Deutschland am besten kontrollierte Lebensmittel. Obwohl hierzulande die Trinkwasserverordnung die Qualität zum bedenkenlosen Verzehr sicherstellt, kann das Leitungswasser schädliche Bakterien enthalten.

Der Grund dafür ist nicht die Trinkwasserqualität an sich, diese wird nachweislich als gut bis sehr gut bewertet. Ab dem hauseigenen Wasserzähler ist nicht mehr das Wasserwerk, sondern der Gebäudeinhaber oder Betreiber für die Instandhaltung der Trinkwasserinstallation und die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Die technischen Voraussetzungen und die Nutzung der Leitungen können die Wasserqualität negativ beeinflussen.

Wasser einige Minuten laufen lassen

„In den Wasserleitungen können sich Mikroorganismen wie Legionellen oder E. coli vermehren, die zu Krankheiten im Magen- und Darmbereich oder der Lunge führen können“, weiß Dr. Julia Wassermann, Laborleiterin für Mikrobiologie und Hygiene bei TÜV Rheinland. Gefördert wird dieses Wachstum, wenn das Wasser lange Zeit in den Leitungen steht. „Wasser, das zum Beispiel in Urlaubszeiten länger als 72 Stunden in der Leitung steht, sollten wir nicht mehr als Trinkwasser verwenden. Vor der Nutzung sollte das Wasser längere Zeit aus der Leitung fließen“, rät die Expertin. Generell sollte Wasser zur Verbesserung der Hygiene regelmäßig aus allen Hähnen abfließen und nach vier Stunden Standzeit zehn Sekunden fließen, bevor es zur Nahrungsmittelzubereitung verwendet wird. Die Expertin empfiehlt, darauf auch in Hotels zu achten.

Hygiene und regelmäßige Kontrolle

Kalk im Wasser ist zwar nicht schädlich, aber eine Nahrungsquelle für Bakterien. Daher sollten Wasserhahndüsen und Duschköpfe regelmäßig erneuert werden. Verbrauchern rät Frau Dr. Wassermann, nur zertifizierte Produkte mit Trinkwassereignung aus hochwertigen Materialien wie z. B. Edelstahl zu verwenden. „Um Bakterienwachstum zu vermeiden, sollte kaltes Wasser mit einer Wassertemperatur von unter 25 Grad Celsius und warmes Wasser mit einer Temperatur von 60 Grad aus der Leitung fließen“, sagt die Expertin. Beim Vorliegen einer zentralen Warmwasserversorgung müssen gemäß Trinkwasserverordnung nahezu alle öffentlichen Immobilien einmal pro Jahr und gewerblich genutzte Mietobjekte alle drei Jahre durch akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung gelistete Trinkwasserprüfstellen wie TÜV Rheinland geprüft werden.

(Quelle: www.tuv.com, TÜV Rheinland AG)