Die Coronapandemie wird uns noch eine Weile beschäftigen. Weltweit nimmt die Zahl der an Covid-19 erkrankten Menschen zu. Auch in Deutschland zeigen die Zahlen mit neuinfizierten Personen wieder an. Eine Entspannung der Situation ist nur über einen verfügbaren Impfstoff möglich. Laut Experten ist damit nicht vor Mitte 2021 zu rechnen. Bis es soweit ist, müssen wir mit Einschränkungen leben. Diese sind oft von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was letztlich auch von den aktuellen Entwicklungen der Neuinfektionen abhängt. Im Zusammenhang mit der Coronapandemie kommt es zu Einschränkungen – und zu entsprechenden Urteilen. Ein aktuelles Urteil beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit von Kundenkontaktdaten.

Demnach dürfen auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung von Friseuren, Fitnessstudios und von der Gastronomie Kundenkontaktdaten erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster rechtmäßig beschlossen worden (Az.: 13 B 695/20.NE). Mehr zur Erhebung von Kundenkontaktdaten in der aktuellen Entscheidung des OVG Münster.

Weiteres aktuelles Urteil: Rauswurf aus dem Flugzeug

Wenn Fluggäste durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit gefährden, darf die Fluggesellschaft ihre Beförderung verweigern. Eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung oder weiterer Schadensersatz kommen dann nicht in Frage, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem entsprechenden Urteil entschieden hat (Az.: 32 C 784/19 (89). Mehr dazu in der aktuellen Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main.

(Quelle: www.arag.de)