Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, ist das Portal für die Schlussabrechnung der Coronahilfen durch prüfende Dritte auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten ab sofort freigeschaltet.
Die über einen prüfenden Dritten eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet. Die Schlussabrechnung kann seit 5. Mai 2022 über prüfende Dritte eingereicht werden.
Ausführliche Informationen dazu auf der Internetseite des BMWK
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung