Abschreibung
Seit dem 01.01.2018 dürfen Unternehmen neu erworbene Wirtschaftsgüter noch im selben Jahr abschreiben, wenn deren Anschaffungskosten 800 Euro nicht überschreiten (bislang 410 Euro). Anschaffungen über dieser Grenze müssen nach wie vor über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das Wahlrecht, bei kleineren Anschaffungen die Sammelabschreibung zu nutzen, bleibt – die untere Grenze dafür steigt jedoch von 150 auf 250 Euro.

Bürokratieentlastung
Erleichterungen bringt das sogenannte Zweite Bürokratiegesetz für kleine und mittlere Unternehmen. Damit steigt rückwirkend zum 01.01.2017 die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro. Firmen dürfen solche Lieferscheine, die keine Buchungsbelege darstellen, nach Erhalt der Rechnung entsorgen. Die quartalsweisen Lohnsteueranmeldung (gilt seit 2017) können Unternehmen nutzen, deren Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 5000 Euro (bislang 4000 Euro) betrug. Als Folge des angehobenen Mindestlohns (gilt seit 2017) dürfen Arbeitgeber für ihre kurzfristig Beschäftigten die Lohnsteuer pauschal mit 25 % berechnen, wenn der Tagelohn unter 72 Euro (bislang 68 Euro) bleibt.

Digitale Lohn-Schnittstelle
Seit dem 01.01.2018 müssen Lohnabrechnungssysteme zur einheitlichen Übergabe der im Lohnkonto aufgezeichneten Daten über eine sogenannte Digitale Lohnschnittstelle (DLS) verfügen. Die DLS stellt als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto, der Finanzverwaltung lohnsteuerrelevante Daten nach einem amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz zur Erleichterung der elektronischen Lohnsteuer-Au§enprüfung zur Verfügung. Das aktuelle DLS-Paket mit Datensatzbeschreibung und Musterdaten kann als zip-Archiv beim Bundeszentralamt für Steuern heruntergeladen werden: www.bzst.de/DE/Steuern_National/Digitale_LohnSchnittstelle/dls_node.html

Erbschaftsteuer
Seit 22.06.2017 gilt ein Erlass der Bundesländer, der die Sicht der Verwaltung zum zuletzt geänderten Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz konkretisiert. Der Freistaat Bayern hat diesem Erlass allerdings nicht zugestimmt. Diese gesetzlichen Neuregelungen betreffen unternehmerische Erbschaften und Schenkungen, welche nach dem 30.06.2016 eintraten. Das Bundesfinanzministerium will seine Richtlinie zum derzeit geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zudem überarbeiten. Beginnend zum 01.01.2018 sind bei der Erbschaftsteuer auch Abfindungen zu besteuern, die für nicht geltend gemachte Ansprüche gewährt werden.

Kassen-Nachschau
Seit dem 01.01.2018 gelten verschärfte Regeln zur Kassen-Nachschau, die Steuerhinterziehung, Betrug und Geldwäsche aufdecken sollen. Betriebsprüfer, die computergestützte Kassensysteme, Registrierkassen und offene Ladenkassen prüfen, müssen sich danach nicht vorher ankündigen. Unternehmen dürfen nur noch elektronische Registrierkassen einsetzen, die alle Umsätze dokumentieren. Zudem müssen die Kassensysteme Aufzeichnungen mindestens 10 Jahre speichern und zwar in unveränderter Form. Ab 2020 sollen Betriebe, die elektronische Registrierkassen führen, diese mit einer besonders sicheren, zertifizierten Hard- und Software ausrüsten.

Präsente
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München dürfen Firmenchefs den Aufwand für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden nicht als betriebliche Kosten ansetzen. Eine Ausnahme gibt es für Präsente, die nicht mehr als 35 Euro pro Empfänger und pro Jahr kosten. Die anfallende Ertragsteuer übernimmt in der Regel der Schenker und kann dies zu einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent tun. Einem neuen Urteil des BFH zufolge muss bei solchen Kundengeschenken aber die Pauschalsteuer in die Berechnung der 35 Euro einbezogen werden. Für den Betriebsausgabenabzug ist jedoch weiterhin allein der Geschenkewert maßgebend, auch wenn die Grenze mit der Pauschalsteuer überschritten wird. Die Option Pauschalsteuer können Unternehmen auch für Mitarbeiterpräsente nutzen, allerdings dürfen die Geschenke nicht in Form von Geld und zusätzlich zum Arbeitslohn an Mitarbeiter gegeben werden.

Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums: www.bundesregierung.de; www.bundesfinanzministerium.de