Das Thema Mietkaution führt nach Beendigung eines Mietverhältnisses regelmäßig zu Streitigkeiten. Was viele Mieter nicht wissen, sie ist nicht automatisch nach Auszug vom Vermieter zurückzuzahlen…
Das Thema Mietkaution hat nach Beendigung eines Mietverhältnisses hohes Konfliktpotenzial. Denn der Vermieter darf die Mietkaution nach dem Auszug so lange zurückbehalten, bis er genau weiß, ob ihm noch Ansprüche aus dem Mietvertrag zustehen. Dies können zum Beispiel Mietschulden, nicht erledigte Schönheitsreparaturen oder zu erwartende Forderungen aus einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung sein, so Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung. Wie lange der Vermieter sich mit der Rückzahlung Zeit lassen darf, ist nicht einheitlich geregelt und hängt vom konkreten Fall ab.
Allerdings ist ein vollständiges Einbehalten der Mietkaution in vielen Fällen nicht zulässig. Etwa wenn die bisherigen Nebenkostenabrechnungen stets ein Guthaben ergeben haben und somit keine Nachforderungen mehr zu erwarten sind. Mieter sollten die Verjährungsfrist für den Anspruch auf ihre Kaution nicht aus den Augen verlieren. Diese beginnt sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und endet drei Jahre später mit Ablauf des Kalenderjahres. Ist die Frist verstrichen, ohne dass die Kaution nachweislich zurückgefordert wurde, ist das Geld weg – auch wenn sämtliche Forderungen bereits beglichen wurden.
(Quelle: www.ideal-versicherung.de/magazin)