Das Fahrtenbuch steht immer wieder im Fokus von Gerichtsurteilen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass das Fahrtenbuch bei einer ausschließlich betrieblichen Nutzung kein Muss ist.

Der BFH begründet in seinem Urteil vom 16. März 2022, VIII R 24/19 – Nachweis der ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EstG – wie folgt:

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EstG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.07.2020 – III R 62/19, BFHE 271, 71). Eine anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 10.07.2019 – 7 K 2862/17 E ist damit aufgehoben

Ausführliche Informationen zum Urteil

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210090/