Überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – davor soll das neue Gesetz Verbraucher schützen. Es können Verträge für Mobiltelefone ebenso wie Abonnements für Zeitungen und Verträge für Fitness-Studios oder Energielieferverträge betroffen sein. Das Gesetz tritt in Teilen zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

Unerlaubte Telefonwerbung empfinden viele Angerufene als Belästigung. Zudem führt sie in häufig dazu, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden, die sie so nicht abschließen möchten. Zum anderen verwenden Unternehmen zunehmend bestimmte Vertragsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die es Verbraucher verwehren für sie günstigere Angebote zu nutzen. Des Weiteren wird Verbrauchern etwa die Abtretung ihrer Ansprüche gegen einen Unternehmer, um diese durch Dritte geltend machen zu lassen, unverhältnismäßig erschwert. Deshalb sollen sowohl der Vertragsschluss selbst als auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen. Ausführliche Details zum neuen Gesetz auf der Website.

(Quelle: www.bundesregierung.de; Faire-Verbrauchervertraege)