Ab 2035 neuzugelassene Fahrzeuge dürfen kein CO2 mehr ausstoßen. Die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug kann dabei nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich interessant sein …

Die Flottengrenzwerte bei Personenkraftwagen sollen bis 2035 auf null sinken.  Das hatte das Parlament der Europäischen Union beschlossen.  Die Regelung gilt ab 2035 EU-weit für alle neu zugelassenen Pkw und Kleintransporter. Sie dürfen nur noch emissionsfrei als Elektro- oder Hybridvariante auf die Straße. Bislang gab es bei den Verbrauchern Vorbehalte gegen Elektrofahrzeuge: Hohe Anschaffungskosten bei geringen Reichweiten und wenig Ladestationen bundesweit. Dennoch steigt der Anteil der Stromer: Mit knapp 48700 reinen E-Autos sind im Juli 2023 60 Prozent mehr Fahrzeuge neu auf die Straßen unterwegs als noch im gleichen Monat des Vorjahres, wie das Kraftfahrt-Bundesamt unlängst mitgeteilt hat.

Kostenvorteile

Die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug hat neben ökologischen aber auch wirtschaftliche Vorteile: Seit 1. Januar 2023 gibt es für elektrische Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, einen Umweltbonus von 4.500 Euro. Diese Summe gilt für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro. Liegt dieser Preis für das E-Auto zwischen 40.000 und 65.000 Euro, beträgt der staatliche Zuschuss 3.000 Euro. Ab Herbst 2023 werden nur noch Privatpersonen diesen Zuschuss erhalten. Bei Leasingfahrzeugen werden nur Fahrzeuge gefördert, deren Vertragslaufzeit zwölf oder mehr Monate beträgt. Und bezuschusst werden nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Der Antrag kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online gestellt werden.

Ein weiterer finanzieller Pluspunkt: Für reine E-Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 zugelassen werden, fallen bis zum 31.12.2030 keine Kraftfahrzeugsteuern an. Der gedeckelte Strompreis im Rahmen der Strompreisbremse gilt übrigens auch beim heimischen Laden eines E-Autos. In manchen Städten ist das Parken für sie günstiger oder sogar kostenlos.

Profitieren können Halter von Stromern auch über die Prämien für Elektrofahrzeuge aufgrund der Treibhausgas-Emissionsquote (THG-Quote). Unternehmen sind verpflichtet, Quoten zur Treibhausgasminderung zu erwerben, um klimaschädliche Produktionen auszugleichen. Dabei besteht die Möglichkeit, Quoten von Energieversorgern zu erwerben, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und daher nicht ihr gesamtes CO2-Kontingent ausnutzen. Seit 2022 können aber nicht nur nachhaltig arbeitende Unternehmen Emissionszertifikate verkaufen, sondern auch Halter von reinen Elektroautos. Sie können ihr Zertifikat vermarkten, das sie für den klimafreundlichen Betrieb ihres Fahrzeugs erhalten. Dafür müssen sie sich bei einem spezialisierten Unternehmen anmelden und mit ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen, dass sie im Besitz eines E-Autos sind. Last but not least bieten die Hersteller von Stromern derzeit im Kampf um Marktanteile teils hohe Preisnachlässe.

Bestandschutz

Für vor 2035 erworbene Fahrzeuge mit Verbrennermotor soll Bestandschutz gelten. Damit können diese Fahrzeuge auch ab 2035 noch gefahren werden. Wie mobil Fahrzeuge mit Verbrennermotor längerfristig werden sein können, wird dann auch von der Entwicklung des Kraftstoffangebotes abhängen. Und: So, wie Fahrzeuge mit Verbrennermotor auch ab 2035 noch gefahren werden dürfen, wird mit diesen Gebrauchtwagen auch gehandelt werden dürfen.

(Quelle: www.bafa.de / https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems, www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/verbrennermotoren-2058450 )