Homeoffice oder Remote – seit Beginn der Coronapandemie arbeiten viele Arbeitnehmer nicht mehr oder deutlich seltener im Büro ihres Arbeitgebers. Was ist dabei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig?
Pflicht oder Recht auf Homeoffice?
Während der Lockdowns waren Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, dort wo möglich, eine Option zum Homeoffice anzubieten. Auch die Beschäftigten waren zeitweilig verpflichtet, diese Option anzunehmen. Inzwischen hat sich das geändert, so wie es keine Homeoffice Verpflichtung für Arbeitnehmer gibt, so gibt es auch kein Recht für sie auf Homeoffice. Ob sich das ändert, wenn die Coronazahlen wieder steigen, wird sich zeigen.
„Sichtbarkeit“ im Homeoffice
Ein Kinobesuch ist in der Regel während der Arbeitszeit nicht möglich, das gilt auch fürs Homeoffice. Smartphone-Ortung, GPS-Sender am Dienstfahrzeug – eine Überwachung der Arbeitspflicht ist in Zeiten der Digitalisierung einfach. Aber, einfach so, ist eine Überwachung nicht möglich, besteht ein begründeter Verdacht schon eher. Wer etwa dabei gesehen wird, dass er zur vereinbarten Arbeitszeit Freunde getroffen oder das Kino besucht hat, verletzt seine Arbeitspflicht.
Datensicherheit und Arbeitsschutz im Homeoffice
Arbeitsschutz gibt es auch am heimischen Schreibtisch. Das heißt, Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Gesundheit ihrer Beschäftigten im Homeoffice nicht beeinträchtigt ist. Auch der Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung ist gewährleistet. Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten, was im Homeoffice versichert ist. Nicht selten entscheiden im Zweifelsfall die Gerichte.
Für Arbeitnehmer ist Sicherheit in puncto vertrauliche Daten ein wichtiges Thema. Sie müssen dafür sorgen, dass vertrauliche Belange sicher vertraulich bleiben. Sensible Information dürfen daher nicht offen zugänglich sein. So darf Material, wie geschäftliche Daten oder Bilder, während einer Videokonferenz nicht über die Kamera ersichtlich sein – und darf privatem Besuch nicht zur Kenntnis gelangen.
Technik im Homeoffice
Zu einer Internetstörung kann es im Büro oder im Homeoffice kommen. Der Arbeitgeber kann aber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer einen funktionstüchtigen Internetanschluss hat; arbeiten Beschäftigte dauerhaft im Homeoffice kann der Arbeitgeber das auch verlangen. Das technische Equipment wie zum Beispiel einen Laptop, muss der Arbeitgeber zwar stellen, nicht aber das Mobiliar wie etwa einen Schreibtisch oder einen Bürostuhl. Arbeitnehmer dürfen derlei auch nicht ungefragt ins Homeoffice mitnehmen.