Effiziente Brandschutzmaßnahmen retten nicht nur die Beschäftigten eines Unternehmens im Ernstfall, sondern auch das Firmeninventar und -gebäude. Spezielle Brandschutzvorschriften des Gesetzgebers schaffen dafür zwar die Grundlage, viele Unternehmen investieren aber nur so viel in den Brandschutz wie unbedingt erforderlich.

Jeder dritte Brand in der Industrie führt zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro. Darüber hinaus haben einzelne Fälle oft weitere schwerwiegende Folgen für betroffene Firmen. Laut dem bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. investieren viele Unternehmen allerdings nur so viel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist.  Die Spätfolgen eines Brandes – der dauerhafte Verlust von Kunden und Marktanteilen ebenso von qualifizierten Mitarbeitern – würden unterschätzt. Schnell kann ein Brandfall zu Insolvenz und Existenzverlust führen. Das Problem ist dabei weniger mangelnde Versicherungsleistung, denn die Feuerversicherung ersetzt den Schaden an Gebäuden und Maschinen, während fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt sind – üblicherweise für einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten. Aber werden Kunden und Beschäftigte wieder zum Unternehmen zurückkehren, wenn der Schaden behoben ist? In der Zwischenzeit können Kunden neue Geschäftsbeziehungen zu Mitbewerbern aufbauen, Mitarbeiter eine neue Aufgabe bei der Konkurrenz annehmen.

Grundsätzlich ist der Brandschutz durch den Gesetzgeber geregelt und so spielen schon im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der vorbeugende und abwehrende Brandschutz eine elementare Rolle. Abhängig vom Bauvorhaben zählen zu den Vorgaben im Bauordnungsrecht etwa eine feuerhemmende oder feuerbeständige Gebäudekonstruktion, der Verzicht auf brennbare Baustoffe, der Einbau von Brandwänden und eine feuerbeständige Abtrennung von Technikräumen. Hinzu kommen gesetzliche Regelungen im Bereich Arbeitsrecht, beispielsweise die Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenverordnung. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten muss hierbei gewährleistet sein – und dazu gehört auch der Schutz vor Brandgefahren. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu sorgen sowie die Arbeitnehmer entsprechend zu unterweisen. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zählt zum Beispiel das Anbringen von Feuerlösch- und eventuell auch Brandmeldeeinrichtungen an im Notfall schnell erreichbaren Stellen. Auch praktische Löschübungen für die Brandschutzhelfer, die in Abständen von drei bis fünf Jahren durchzuführen sind, müssen von Firmen eingeplant werden. Notrufnummern sowie Flucht- und Rettungswege sollten für die Beschäftigten deutlich gekennzeichnet sein.

Ein konsequenter und vorbeugender Brandschutz kann viele Probleme vermeiden. Grundsätzlich gilt: Ein entstehender Brand lässt sich mit einem Feuerlöscher fast immer gezielt löschen, so der bvbf e.V. Vorausgesetzt, die Geräte werden regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, sachkundig geprüft – und die Beschäftigten wissen, wo der nächste Feuerlöscher hängt und wie man ihn bedient. Qualifizierte Brandschutzfachbetriebe bieten Unternehmen vielfältige Hilfe und konkrete Unterstützung an. Neben der sachkundigen Prüfung der Feuerlöschgeräte erarbeiten sie individuelle Brandschutzkonzepte, übernehmen die Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, rüsten die Betriebe mit Brandschutzeinrichtungen aus und führen für die Mitarbeiter Brandschutzübungen durch. Darüber hinaus stehen sie als Ansprechpartner in Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie Adressen qualifizierter Brandschutzfachbetriebe unter www.bvbf-brandschutz.de.