Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, Beweiswert einer AU-Bescheinigung, Zahlung einer Reservierungsgebühr in den AGB – aktuelle Urteile im Überblick …
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht zwangsläufig zu einem Schadenersatzanspruch führt. Demnach müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, die Erforderlichkeit eines durch diesen Verstoß verursachten Schadens und der immaterielle Schaden, der durch eine solche Verarbeitung entstanden ist (Az.: C-300/21). Mehr dazu
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte über Entgeltfortzahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis zu entscheiden. Laut Urteil des LAG kann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erschüttert werden, wenn sich der Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich krank meldet und dies für den gesamten Zeitraum der Kündigungsfrist bleibt. Melde sich zunächst der Arbeitnehmer krank und erhalte er erst dann eine arbeitgeberseitige Kündigung, fehle es an dem für die Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendigen Kausalzusammenhang (Az.: 8 Sa 859/22). Mehr dazu in der aktuellen Pressemitteilung
Makler können Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbaren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Kunden von Immobilienmaklern zur Zahlung einer Reservierungsgebühr verpflichtet und dabei eine Rückzahlung ausnahmslos ausschließt, unwirksam ist. Lesen mehr zur Entscheidung des BGH (Az.: I ZR 113/22) in der Pressemitteilung.