Entschädigung bei verspätetem Anschlussflug – Befristung der Gültigkeitsdauer „Mobiler Briefmarken“ auf 14 Tage unwirksam – Änderungen bei der EC-Karte – aktuelle Tipps und Urteile hier im Überblick.

Wer eine Flugreise mit Umstiegen in einem Land der Europäischen Union (EU) startet, hat bei Verspätungen auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn diese erst bei einem späteren Teilflug jenseits der EU auftreten. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs spielt es dabei keine Rolle, ob direkte Anschlussflüge von unterschiedlichen, nicht durch eine besondere rechtliche Beziehung miteinander verbundenen Airlines durchgeführt werden (Az.: X ZR 15/20). Mehr dazu im Urteil des BGH

Mobile Briefmarken sind schnell und praktisch: per Post & DHL App das gewünschte Porto anfordern, online bezahlen und den Code mit einem Stift auf den Umschlag oder die Postkarte schreiben. Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat nun im Streit um die Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung, wonach „Mobile Briefmarken“ mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, u.a. entschieden, dass die entsprechende Befristung Käufer unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam ist. Mehr dazu in der aktuellen Pressemitteilung

Ab 1. Juli 2023 wird die Maestro-Funktion auf vielen Girocards nach und nach eingestellt. Bislang nutzten Bundesbürger diese, wenn sie im Ausland mit ihrer Girocard zahlten, die sonst nur im Inland funktioniert. Bank- und Sparkassenkunden, die eine Girokarte mit den zwei überlappenden Kreisen in rot und blau in der rechten oberen Ecke ihrer Karte haben, können diese bis zum Ablaufdatum ihrer Gültigkeit weiterhin einsetzen, spätestens bis 2027. Allerdings ist eine Zahlung oder das Geldabheben am Automaten im Ausland mit Maestro-Karten seit Juli nicht mehr mit jeder Karte möglich. Banken bieten betroffenen Karteninhabern entweder eine Zweitkarte für den Auslandseinsatz oder eine sogenannte Co-Badge-Lösung an, damit diese weiterhin im Ausland mit Karte zahlen können. Dazu werden Girokarten mit einer zusätzlichen 16-stelligen Kartennummer ausgestattet (CVV-Code), mit der auch im Ausland über entsprechende Kooperationspartner gezahlt werden kann. Bankkunden, die davon betroffen sind, werden von ihrem Geldinstitut kontaktiert und müssen den geänderten Nutzungsbedingungen erst zustimmen. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV)