In Deutschland gibt es für Unternehmen keine gesetzliche AGB-Pflicht. Aber Unternehmer unterliegen der Informationspflicht nach § 312d BGB. Die Informationspflichten sind in Art. 246a EGBGB definiert und müssen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Auf vielen Unternehmenswebsites finden sich daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Beim Inhalt der AGB sollten Unternehmen darauf achten, dass die AGB-Klauseln rechtssicher sind, um Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Auch wenn es keine Pflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gibt, gerade im Handel mit Endkunden gibt es viele gesetzliche Pflichten zur Belehrung und Information, vor allem in puncto Rücksendung, Widerruf, Kulanz, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Daher sollten diese klar und rechtssicher in den AGB festgehalten werden. Sind die AGB oder einzelne darin formulierte Klauseln fehlerhaft, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

Fehlerhafte AGB können zu Abmahnungen durch die Konkurrenz oder die Wettbewerbszentrale führen – und das kann mitunter teuer werden. Nicht empfehlenswert ist es, der Einfachheit halber die AGB anderer Unternehmen zu verwenden, denn AGB unterliegen dem Urheberrecht. Sinnvollerweise sollten sie daher von fachlicher, also juristischer Seite aufgesetzt werden.

Einmal formuliert, sollte der Inhalt der AGB von Zeit zu Zeit überprüft werden, denn gesetzliche Vorgaben können sich ändern und neue Urteile eine Änderung für gesetzeskonforme Formulierungen erforderlich machen. Beim Onlinehandel ist es besonders wichtig, dass Händler ihre Kunden vor Abschluss eines Kaufvertrags auf die AGB verweisen und diese die AGB online bestätigen. Dafür bietet sich die Bestätigung der AGB durch den Kunden über einen Klick auf der Website an.

Hilfestellung zum Thema bieten auch die regional zuständigen Industrie- und Handelskammern.