Das Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen ein fester Bestandteil. Dementsprechend nutzen viele Mitarbeiter dazu das von den Firmen bereitgestellte Equipment. Aber wie ist dieses in den eigenen vier Wänden geschützt, wer haftet bei einem Datenverlust durch Bedienfehler oder wenn der Laptop beschädigt wird?

Schäden an der Unternehmens-IT entstehen schnell: Das Diensthandy fällt herunter und ist nicht mehr voll funktionsfähig, ein Kurzschluss beschädigt den Desktop-Rechner oder ein falscher Klick löscht wichtige Daten auf dem Server des Unternehmens. Grundsätzlich gilt dann die Schadenersatzpflicht nach Paragraph 823 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Haftung der Beschäftigten ist jedoch bei Schäden als Folgen einer beruflichen Tätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber eingeschränkt. Entscheidend dabei ist, ob der Schaden durch leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit oder sogar durch Vorsatz entstanden ist. Bei einer leichten Fahrlässigkeit haftet i.d.R. der Arbeitgeber für den Schaden, bei einer mittleren Fahrlässigkeit haftet er anteilig. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz jedoch der Arbeitnehmer, wobei es hier eine Begrenzung gibt, die „Haftungsprivilegierung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten“.

Ob diese Haftungsprivilegierung auch im Homeoffice greift, hängt insbesondere davon ab, ob der Mitarbeiter das beschädigte Gerät dienstlich oder privat genutzt hat. Wird etwa mit dem betrieblichen Laptop ein privates Videomeeting geführt, liegt keine betriebliche Nutzung vor, der Mitarbeiter kann sich nicht auf die Haftungsprivilegierung berufen. Ist eine private Nutzung jedoch vom Arbeitgeber genehmigt, muss dieser zum Teil haften. Der Arbeitgeber muss hier nachweisen, dass der Schaden auf Vorsatz, grobe oder mittlere Fahrlässigkeit des Mitarbeiters zurückzuführen ist. Verursacht das vom Unternehmen bereitgestellte IT-Equipment einen Schaden, beispielsweise weil der Akku des Laptops Feuer fängt und einen Brand im Homeoffice auslöst, muss der Arbeitgeber haften, vorausgesetzt, er hat Schuld am Defekt. Für den Fall der Fälle bieten verschiedene Versicherungen finanziellen Schutz bei technischem und menschlichem Versagen. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – nützlich können Beratungen bei Versicherern und Rechtsanwaltskanzleien sein.