Gefahrstoffe sind ein Risiko für Menschen, die damit arbeiten, aber auch für die Umwelt. Viele Unternehmen arbeiten mit Gefahrstoffen, nicht nur Chemiefirmen, sondern auch zum Beispiel Schreinereien, Zahnarztpraxen, Maler- und Lackierbetriebe. Schon eine kleine Unachtsamkeit beim Umgang kann beispielsweise dazu führen, dass durch den Gefahrstoff das Grundwasser verschmutzt wird. Für den Schaden haftet der Betrieb. Das kann schnell teuer werden. Welche Stoffe werden als Gefahrstoffe bezeichnet, was ist bei Umgang und Lagerung zu beachten und welche Vorschriften gelten?

Definition

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase, Amalgamreste, Dünger, Farben und Lacke.  

Einsatz

Grundsätzlich sollten Unternehmer stets prüfen, ob Gefahrstoffe vermieden und durch andere unbedenkliche Werkstoffe und Substanzen ersetzt werden können. Ist das nicht möglich, brauchen Betriebe ein Gefahrstoffmanagement. Dazu gehören das Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung für die Beschäftigten sowie organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen und die Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen. Wichtige Informationen und Tipps finden Unternehmen auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – www.baua.de.

Lagerung

Eine sachgemäße Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen ist unverzichtbar und der Zugriff Unbefugter unbedingt zu verhindern. Neben der Gefahrstoffordnung sind auch die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) zu beachten. Lagerräume, Behälter und Schränke die zur Aufbewahrung dienen, müssen so beschaffen sein, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten sowie die Umwelt nicht gefährden. Geeignete Sicherheitsbehälter und -schränke müssen mit entsprechenden Kennzeichen versehen werden. Gewerbetreibende die nur mit kleinen Mengen an Gefahrstoffen arbeiten, dürfen diese unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorschriften auch in Arbeitsräumen aufbewahren.

Gesetze und Verordnungen

Den Umgang mit Gefahrstoffen regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt etwa an, welche Arbeitsmittel bereitgestellt und wie sie genutzt werden sollen sowie welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Die Gefahrstoffordnung legt fest, welche Vorschriften Unternehmen beim Arbeiten mit Gefahrstoffen beachten müssen. Unternehmen können auch die GESTIS-Stoffdatenbank nutzen – das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hier finden sich zum Beispiel Informationen zur Wirkung von Gefahrstoffen auf den Menschen, erforderliche Schutzmaßnahmen sowie spezielle Regelungen zu einzelnen Stoffen.

Auch bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen im Rahmen des Gefahrstoffmanagements sind Unfälle nie ganz auszuschließen. Für Folgeschäden muss der Betrieb aufkommen. Unternehmen die Gefahrstoffe einsetzen, sollten daher zusätzlich zu höchsten Sicherheitsmaßnahmen, mögliche finanzielle Folgen eines Unfalles mit dem geeigneten Versicherungsschutz absichern.

(Quelle: www.baua.de; www.dguv.de; www.gestis.dguv.de; www.nuernberger.de)