Klimawandel, Energieeffizienz und CO2-Steuer beschäftigen Unternehmen und die Gesellschaft. Einsparpotenzial bei Energie, Kosten und umweltschädlichen CO2-Emissionen gibt es beim Thema Heizen. Pluspunkt: Die Bundesregierung fördert den Heizungstausch mit bis zu 40 Prozent…
Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel detailliert darüber informiert, wie das Klimaschutzprogramm 2030 mit seinen Förderprogrammen dafür sorgt, dass jede und jeder mit den neuen Gegebenheiten zurechtkommt. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Das Programm sieht auch eine hohe Förderquote von 40 Prozent für den Austausch von nicht effizienten Heizungsanlagen (zum Beispiel alten Öl- und Gasheizungen) gegen neue, klimafreundlichere Heizanlagen vor. Ein lohnender Weg ist die Wahl von Heizungssystemen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden können und die gleichzeitig äußerst sparsam heizen.
Universell funktionierende Systeme, die schnell und sauber in nahezu alle Gebäudetypen und in Neu- und Sanierungsobjekte eingebaut werden können, sind noch rar, aber am Markt verfügbar. Etwa eine patentierte Heiztechnik auf Infrarot-Basis. Das Heizsystem nutzt dabei den Energieträger Strom und heizt mit dieser vermeintlich „teuren Energie“ dennoch sparsamer als zum Beispiel moderne Gas- und Ölthermen und auch sparsamer als Wärmepumpenanlagen. In Verbindung mit einem günstigen Ökostromtarif können Nutzer so auch CO2-neutral heizen. Den wirtschaftlichen Effekt dieser Maßnahme können private und gewerbliche Bauherren und Sanierer dann sofort an Ihrem Kontostand ablesen: Sehr geringe Anschaffungskosten, 40 Prozent Förderung und zusätzlich Befreiung von der CO2-Steuer.
Die Bundesregierung unterstützt private und gewerbliche Bauherren gezielt mit Förderprogrammen für die Entwicklung und den Einsatz energieeffizienter Technologien. Das Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit ab Januar 2020 stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele Menschen zum klimafreundlichen Wohnen zu motivieren, bevor in diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift.
(Quelle: www.bioheatplus.de)