Bald ist es wieder soweit: Ab 1. August starten viele junge Menschen als Azubis in einen neuen Lebensabschnitt und Unternehmen in die wichtige Aufgabe Ausbildung. Was gilt es dabei für ausbildende Betriebe zu beachten und welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Grundlage für das Ausbildungsverhältnis ist der Ausbildungsvertrag. Er regelt alle relevanten Punkte wie Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Ausbildungsdauer, Ausbildungsort, Rechte und Pflichten. Übrigens: Ist der Azubi jünger als 18 Jahre, erfordert der Vertrag die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Der Auszubildende ist kein Ersatz für andere Arbeitnehmer, sondern hat ein Recht auf eine Ausbildung, um den erlernten Beruf später ausüben zu können. Erlaubt sind für ihn daher dem Ausbildungszweck dienliche Aufgaben. Diese im Rahmen seiner körperlichen Fähigkeiten.

Überstunden dürfen Azubis nur in besonderen Fällen übernehmen, unter 18 Jahren gelten zudem Einschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. So fallen Minderjährige zum Beispiel auch unter eine andere Pausenregelung als volljährige Azubis. Die Probezeit dient beiden Seiten zur Prüfung, ob die Chemie stimmt und das Ausbildungsverhältnis fortgeführt werden soll. Während der Probezeit darf der Ausbildungsbetrieb dem Azubi jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, allerdings spätestens am letzten Tag der Probezeit. Laut Gesetzt beträgt die Probezeit zwischen einem und vier Monaten. Die Vergütung der Azubis fällt sehr unterschiedlich aus. Seit Januar 2020 gilt gemäß BBiG eine Mindestvergütung für Auszubildende. Azubis haben einen Anspruch auf Urlaub, der liegt je nach Alter bis mindestens 25 Werktagen im Jahr. Ab Volljährigkeit gilt für Azubis das Bundesurlaubsgesetz.

Förderung für Unternehmen
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ fördert kleine und mittlere Unternehmen. Es sieht Prämien vor, wenn Firmen Azubis im bisherigen oder größeren Umfang einstellen oder aus insolventen Unternehmen übernehmen. Weitere Informationen dazu auf der Website der IHK und im Internet.

Neuer Ausbildungsberuf
Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 01.08.2023 startet der neue dreijährige duale Ausbildungsberuf „Gestalter/-in für immersive Medien“. Damit wird erstmals ein Berufsbild zur professionellen Gestaltung von Medien mit komplexer, virtueller Umgebung geschaffen. Denn in den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten sogenannter immersiver Medien deutlich erweitert. Hierzu zählen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen. Daher ist wichtig hier auch die Ausbildungsberufe anzupassen und durch ein klares Ausbildungsprofil zu hoher Qualität und Professionalität beizutragen. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung dazu die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur
Gestalterin für immersive Medien“ erlassen (Veröffentlichung am 13.04.2023 im Bundesgesetzblatt).

(Quelle und weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-ausbildung
https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230413-in-virtuelle-welten-eintauchen.html
https://gestaltung-immersiv.de/betriebe/ )