Das Wachstum der Baubranche blieb auch 2018 ungebrochen und damit auch die Zahl der Beschäftigten auf einem hohen Niveau. Allerdings stiegen gleichzeitig die Unfallzahlen auf den Baustellen. Fallen Mitarbeiter unfallbedingt aus, kann das zu Betriebsunterbrechungen und Schadenersatzansprüchen führen…

Das ist für die Unternehmen nicht nur teuer, sondern kann gerade für kleine und mittlere Unternehmen schnell existenzbedrohend werden. Doch Unternehmen können Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Belegschaft treffen und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich als vorteilhaft erweisen.

Baubranche: Risikoreiches Gewerbe
Es gibt nur wenige Branchen, die so vielen Gefahren ausgesetzt sind wie die Baubranche. Um das Risiko für Arbeitsunfälle zu minimieren und die Belegschaft zu schützen, ist es wichtig, mögliche Risiken zu kennen. Zu den größten Gefahren zählt zum Beispiel das Arbeiten in der Höhe und die damit verbundene Absturzgefahr etwa von Gerüsten, Leitern oder Dächern. Aber auch herabfallende Gegenstände oder Materialien können schwere Verletzungen verursachen. Hinzu kommt das Hantieren mit leicht entzündlichen oder giftigen Gefahrenstoffen. Oder Lärm, der ohne Ohrenschutz zu Lärmschwerhörigkeit führen kann. Auch die hohe körperliche Belastung spielt eine Rolle: Falsches Heben und Tragen von schweren Lasten schadet Wirbelsäule und Gelenken und führt oft zu Rückenschmerzen. Nicht ohne Grund zählen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeitstagen. Nicht zuletzt sind Witterung und ein hoher Zeit- und Termindruck zusätzliche Risikofaktoren.

Sicherheit: Regelungen und konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz
Unabhängig von der Branche schreiben das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zum Arbeitsschutz vor. Sie verpflichten den Arbeitgeber, erforderliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu treffen und enthalten Regeln für die Sicherheit beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsplatzes. Dazu gehören etwa die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung der daraus resultierenden Maßnahmen. Hilfe bei der Erstellung finden Arbeitgeber übrigens bei den Aufsichtsbehörden der Länder, beispielsweise bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder Landesämtern für Arbeitsschutz, oder auf der Website der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Die Beurteilung beinhaltet unter anderem Ablauforganisation, den Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen sowie eine Notfallplanung. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Verkehrswege auf der Baustelle abgesichert sein müssen und eine fachgemäße Abgrenzung zum Straßenverkehr vorhanden ist. Zum Schutz gegen Abstürze müssen etwa Absperrungen, Fanggerüste und Auffangnetze angebracht werden. Auch Werkzeuge sollten intakt und gefahrenlos nutzbar sein. Eine regelmäßige Überprüfung aller Gerätschaften und Maschinen ist ebenfalls Pflicht. Des Weiteren muss der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen, zum Beispiel einen funktionalen Gehör- und Augenschutz.

Wichtig: Die richtige Unterweisung
Speziell für die Baubranche existieren zudem die Baustellenverordnung und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), um die Grundsicherheit auf Baustellen zu sichern und zu verbessern. Doch die besten Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn die Mitarbeiter nicht mitspielen. Wichtig ist daher eine ausführliche Unterweisung der Belegschaft. Neben den Sicherheitsanforderungen sollte diese auch Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel wie handgeführte Maschinen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Flucht- und Rettungswege beinhalten. Denn ein funktionierendes Rettungskonzept kann im Notfall Leben retten.

Der passende Versicherungsschutz: Berufsunfähigkeitsversicherung
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen gibt es nie einen hundertprozentigen Schutz. Hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an – und die ist nicht nur ein Thema für Arbeitnehmer. Einige Versicherer bieten zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge inklusive einer BU an. Das ist eine interessante Möglichkeit für Arbeitgeber, denn mit der Förderung zeigen sie ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern: Zudem gewinnen sie in Zeiten des Fachkräftemangels Pluspunkte, qualifizierte Kräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei der Personalsuche können Arbeitgeber ebenfalls mit dem Angebot einer BU punkten: Das Unternehmen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber und hebt sich von der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ab.

(Quelle: www.nuernberger.de)