Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Viele mittelständische Unternehmer haben aber ein Problem: Sie suchen einen Nachfolger. Einen zu finden, der unternehmerischen Geist und Fachwissen mitbringt, kann mitunter mehrere Jahre dauern. Unternehmer sollten sich dieser Herausforderung daher frühzeitig stellen.

Wer als Firmeninhaber den eigenen Ruhestand plant, sollte dabei auch an einen geeigneten Nachfolger denken – und idealerweise mit der Suche danach etwa zehn Jahre vorher anfangen. Nützlich ist eine Bestandsaufnahme der Ist-Situation: Finanzen, Marktposition, Beschäftigte, Stärken und Schwächen des Unternehmens. Auch Strategie und Unternehmensziele sollten eine Rolle spielen – und die eigene Zukunft und Altersvorsorge des Firmeninhabers. Den potenziellen Nachfolger wünschen sich viele Unternehmer aus den eigenen Reihen – familienintern oder aus dem Unternehmen. Extern können Firmeninhaber zum Beispiel bei Nachfolgebörsen oder auf der unabhängigen Plattform „Nachfolge“ in Deutschland fündig werden.

Sein Unternehmen kann der Firmeninhaber dem gewünschten Nachfolger vererben, verschenken, verkaufen oder verpachten. Ist auch diese Frage geklärt, wird der Wert des Unternehmens ermittelt und gegebenenfalls ein Kaufpreis festgelegt. Wird die Firma an einen externen Interessenten verkauft, wird dieser i.d.R. eine „Due-Diligence-Prüfung“ durch einen externen Berater beauftragen. Darin werden die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse im Unternehmen analysiert. Wichtig für den Nachfolger, denn bei einem Verkauf gehen auch alle betrieblichen Forderungen an ihn über. Allerdings erlischt damit nicht zwingend die persönliche Haftung des Altinhabers – der sollte diese deshalb im Kaufvertrag ausschließen. In einigen Fällen empfiehlt sich eine Absicherung gegenüber nachträglichen Schadenersatzanforderungen. In jedem Fall sollte der Kaufvertrag eine ausführliche Regelung zu bestehenden Versicherungen enthalten, denn nach dem Versicherungsvertragsgesetz tritt der Käufer in die Versicherungsverträge des Verkäufers ein. Auch bei bester Vorbereitung und Koordinierung kann es bei der Unternehmensnachfolge zu Uneinigkeiten und Streitpunkten zwischen den Parteien kommen. Daher sollten beide auch an einen geeigneten Rechtsschutz denken.

(Quelle: www.nuernberger.de)