In Deutschland gibt es derzeit so viele offene Stellen wie seit Jahren nicht mehr: mehr als 1,2 Millionen. Vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema Employer Branding für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. ‚Social Benefits‘ wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und eine betriebliche Betriebsunfähigkeitsversicherung (bAVBU) bieten Arbeitgebern ideale Chancen zur Mitarbeiterbindung….

Denn: Das Bewusstsein, wie wichtig eine ausreichende Altersvorsorge und der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sind, ist bei den Arbeitnehmern vorhanden. Doch in der Realität verfügen nur wenige über einen entsprechenden Versicherungsschutz. Arbeitgeber können daher mit einer bAV inklusive BU bei Arbeitnehmern punkten. Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während vor einiger Zeit noch ein hohes Gehalt und ein schicker Firmenwagen von Bedeutung waren, rücken heute neben einer ausgeglichen Work-Life-Balance zunehmend soziale Aspekte in den Fokus. Das können Arbeitgeber für sich nutzen. Mit einer Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge und der oft als teuer empfundenen Berufsunfähigkeitsversicherung zeigen Unternehmen ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern. Sie präsentieren sich modern, verantwortungsbewusst, senken die betriebliche Fluktuationsrate und binden beziehungsweise gewinnen gleichzeitig qualifizierte Mitarbeiter. Die bAV mit einer inkludierten Berufsunfähigkeit ist damit eine Win-win-Situation für Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

Sozialleistung mit Mehrwert: Die bAV
Was allerdings die wenigsten wissen, seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung von bis zu vier Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wird von diesem Recht kaum Gebrauch gemacht — der Verbreitungsgrad der bAV liegt hier nur bei 40 Prozent. Dabei profitieren Arbeitnehmer insbesondere von der umfangreichen gesetzlichen Förderung bei den Lohnsteuer- und den Sozialversicherungsbeiträgen einer bAV. Daneben gibt es oftmals noch besonders günstige Gruppenkonditionen, die Arbeitgeber aufgrund ihrer Belegschaft gegenüber Einzelkunden erhalten können. Grundsätzlich stehen dem Arbeitgeber zur Umsetzung der bAV verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Für kleine und mittlere Unternehmen eignet sich beispielsweise die Direktversicherung, da sie einen geringen Verwaltungsaufwand erfordert und risikoarm ist“, informiert Dominik Stadelbauer.

BRSG: bAV-Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Das im Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat das Ziel, die bAV insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen noch attraktiver zu machen und gerade dort den Verbreitungsgrad zu steigern. Deshalb erhalten Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlungen in der Direktversicherung ab 2019 einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber. Diese Zuschussverpflichtung gilt für ab 2019 abgeschlossene Verträge, ab 2022 auch für vor 2019 eingerichtete Entgeltumwandlungsverträge. Da die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Instrument bei der Bindung und Neugewinnung von Mitarbeitern darstellt, empfiehlt es sich, den Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung im Rahmen der Gleichbehandlung allen Mitarbeitern innerhalb eines Unternehmens ab 2019 zu gewähren. Damit werden nicht nur die „Neuen“, sondern auch die langjährigen, wichtigen Know-how-Träger im Unternehmen motiviert. Mit dem BRSG hat der Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, gezielt Geringverdiener bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.200 Euro beim Aufbau einer bAV zu unterstützen: Zahlt er für seine Arbeitnehmer einen bAV-Beitrag, der zwischen 240 EUR und 480 EUR pro Jahr liegen kann, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des Beitrags. Zusammen mit der Steuerersparnis von rund 30 Prozent muss der Arbeitgeber knapp weniger als die Hälfte selbst aufwenden.

(Quelle: www.nuernberger.de)