Die EU strebt bis 2030 eine Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27% an. Eine wichtige Rolle soll dabei die Überarbeitung der Richtlinie für das EU-Energielabel spielen, das verbraucher- und unternehmensfreundlicher werden soll.

„Energy Efficiency First“ lautet die Devise der EU-Kommission. Die bisherige Energieverbrauchskennzeichnung gilt als Erfolgsmodell. 85% der Europäer verlassen sich beim Kauf von Haushalts- oder Elektrogeräten auf die Angaben zur Energieeffizienz. Unternehmen nutzen die Label gerne als Marketinginstrument und sie sind ein Innovationstreiber für immer energieeffizientere Produkte. Nach Angaben der EU-Kommission führen sie beim Primärenergieverbrauch bis 2020 zu Einsparungen von 26 Millionen Tonnen Rohöleinheiten jährlich. Durch den neuen Verordnungsvorschlag der Kommission sollen bis 2030 nochmals Einsparungen in Höhe von 17,2 Millionen Tonnen Rohöleinheiten jährlich hinzukommen – das entspricht dem Energieverbrauch aller baltischen Staaten.

Hintergrund für die Überarbeitung des EU-Energielabels: In manchen Produktgruppen ballen sich inzwischen alle Geräte in den obersten Effizienzklassen. Wer sich heute eine mit „A+“ ausgezeichnete Waschmaschine kauft, denkt, ein sehr sparsames Produkt zu erwerben. Tatsächlich erwirbt der Käufer damit eines der am wenigsten effizienten Geräte, weil es mindestens 20% mehr Strom verbraucht als ein „A+++“-Gerät. Die Aussagekraft der Label ist also eingeschränkt. Nach Vorschlägen der EU Kommission sollen sämtliche Produktgruppen zur ursprünglichen A-G-Skala zurückzukehren. Außerdem sollen nach der Einführung neuer Label die Effizienzklassen A und B zunächst frei bleiben, um sich Raum für künftige Effizienzsteigerungen zu lassen. Und die EU Behörde hat noch ein weiteres Problem eruiert: Sie schätzt, dass durch falsch gelabelte Produkte ca. 10% der geplanten Energieeinsparungen nicht realisiert werden. Die Lösung sieht sie in einer europaweiten Datenbank, in der die Hersteller den Behörden alle Produktinformationen zur Verfügung stellen, die relevant sind, um die korrekte Einstufung überprüfen zu können. Auch aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist eine bessere Einhaltung der Vorgaben notwendig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Allerdings ist dies auch mit bürokratischen Aufwand verbunden und gefährdet die Sicherheit sensibler Unternehmensdaten.

Die Industrie befürchtet, dass durch die freien Effizienzklassen A und B falsche Signale gesetzt werden. Spitzengeräte, die mit „C“ gelabelt sind, dürften den Verbraucher kaum dazu bewegen, einen entsprechend höheren Preis zu zahlen. Für die Hersteller dieser Produkte ist das verkaufsschädigend und für das Ziel weiterer Effizienzsteigerungen ein „Eigentor“. Der DIHK fordert daher, maximal die oberste Effizienzklasse freizulassen – eine Forderung, die auch der Rat der EU inzwischen aufgegriffen hat. Darüber hinaus müssten laut DIHK auch die Möglichkeiten des Handels realistischer eingeschätzt werden. Sobald neue Label eingeführt werden, sollen Händler nur eine Woche Zeit bekommen, sämtliche Lagerware „umzulabeln“ – kaum möglich bei großen Lagerbeständen. Der DIHK fordert daher die Frist zu verlängern, auch um Fehler und damit Haftungsrisiken für die Unternehmen zu minimieren. Nun ist der europäische Gesetzgeber gefragt, den Kommissionsvorschlag entsprechend nachzubessern.

(Quelle: www.dihk.de)