Die Abgabefristen für die Steuererklärung wurden wegen der Corona-Pandemie verlängert. Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die regulären Fristen. Spätestens bis zum 31. Juli 2025 ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich steuerlich beraten lässt, nutzt eine verlängerte Frist bis 30. April 2026. Zum 1. Juli 2025 steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege.

Frist der Einkommensteuererklärung 2024: 31. Juli 2025

Wegen der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen verlängert. Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die regulären Fristen. Spätestens bis zum 31. Juli 2025 ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich jedoch steuerlich beraten lässt, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, nutzt eine verlängerte Frist bis zum 30. April 2026.

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Die Mindestlöhne in der Altenpflege sind gestiegen: Eine Pflegefachkraft erhält seit 1. Juli 2025 mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro. Die Anpassung ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Pflegehilfskräfte erhalten seit 1. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Anpassung ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen.

Die Anpassungsstufen des Pflegemindestlohns finden sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28. November 2023, die zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist, nachdem die Fünfte Verordnung zum Pflegemindestlohn zum 31. Januar 2024 ausgelaufen war. Mit der Sechsten Verordnung wurde zudem der jährliche Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege noch einmal ausgeweitet. Ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche haben sie seit 2024 Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen hinaus. Sehen tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vor, gilt diese Regelung nicht.

Mehr Informationen zu den Neuregelungen, die im Juli in Kraft treten auf der Website der Bundesregierung.