Im September 2025 treten nicht viele Gesetzesänderungen in Kraft. Was neu ist: Der EU Data Act gilt verbindlich ab 12. September, die Übergangsphase der elektronische Patientenakte (ePA) endet, bundesweiter Warntag am 11. September.
Bundesweiter Warntag
Am 11. September 2025 findet wieder der bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr werden sämtliche Warnsysteme getestet – Sirenen, Radiodurchsagen, Warn-Apps und Push-Nachrichten auf Smartphones. Ziel des bundesweiten Warntags ist es, die Bevölkerung auf Notfälle vorzubereiten und Schwachstellen in den Alarm- und Meldeketten zu erkennen. Jeder sollte prüfen, ob Warn-Apps und Geräte funktionsfähig sind und Zugang zu aktuellen Informationen besteht.
EU Data Act
Ab dem 12. September 2025 gilt der der EU Data Act, der Anfang April 2024 in Kraft getreten ist, verbindlich in Deutschland. Das Gesetz stärkt die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern vernetzter Geräte wie Smart-TVs, E-Bikes, Saugrobotern oder Fitness-Trackern. Hersteller müssen künftig offenlegen, welche Daten sie erheben und wie diese verwendet werden. Zudem erhalten Verbraucher mehr Kontrolle über ihre Gerätedaten und können diese einfacher zwischen Diensten übertragen. Auch Cloud-Anbieter müssen den Wechsel zu anderen Plattformen erleichtern.
Der Data Act betrifft nahezu alle Unternehmen, die Daten generieren, verarbeiten oder bereitstellen – insbesondere:
- Hersteller und Anbieter von Fahrzeugen, IoT-Geräten, Maschinen oder Smart-Consumer-Produkten
- Anbieter von Cloud-Services, Plattformen oder digitalen Diensten
- Unternehmen, die B2B-Datenverträge schließen oder Daten kommerziell nutzen
Selbst Unternehmen, die glauben, nicht betroffen zu sein, sollten prüfen, ob sie beim Kunden Daten erzeugen oder veredeln – denn das ist der zentrale Anwendungsbereich.
Laut Informationen der Europäischen Kommission wird mit dem Datengesetz ein horizontales Regelwerk für den Datenzugang und die Datennutzung festgelegt, das den Schutz der Grundrechte achtet und weitreichende Vorteile für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bietet. Es erhöht die Verfügbarkeit von Daten – insbesondere von Industriedaten – und fördert datengesteuerte Innovationen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer fairen Verteilung des Datenwerts auf alle Akteure der Datenwirtschaft. Eine Einführung in das Datengesetz finden Interessierte auf der Faktenseite „Data Act Explained“. Das Datengesetz tritt am 12. September 2025 in Kraft. Zusammen mit dem „Data Governance Act“, das das Vertrauen in freiwillige Mechanismen für den Datenaustausch stärkt, wird das Datengesetz zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Daten beitragen und Europa zu einem Vorreiter in der globalen Datenwirtschaft machen.
Auf ihrer Website stellt die Europäische Kommission häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Download bereit.
Übergangsphase der Elektronische Patientenakte (ePA) endet
Seit April 2025 ist die elektronische Patientenakte verfügbar. Der September markiert den letzten Monat, in dem Praxen, Apotheken und Krankenhäuser das System freiwillig nutzen können. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die ePA für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Patientinnen und Patienten können weiterhin selbst entscheiden, ob sie die ePA nutzen möchten.
Weitere Informationen zur ePA auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit