Gute Nachrichten für Start-ups, kleine und innovative Unternehmen: Das im Februar 2026 beschlossene Standortfördergesetz soll es ihnen erleichtern, in Deutschland zu investieren – und den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder stark machen.
Die drei inhaltlichen Schwerpunkte:
- Für kleine Unternehmen und Start-ups soll der Kapitalmarktzugang erleichtert werden. Der Fondsmarkt soll gefördert werden.
- Die steuerlichen Rahmenbedingungen sollen verbessert werden. Dadurch werden Anreize geschaffen, etwa in Infrastruktur und erneuerbare Energien zu investieren.
- Überflüssige Bürokratie wird abgeschafft. So sollen etwa Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten verschlankt oder ganz gestrichen werden.
Dadurch sollen die Wirtschaft um etwa 76 Millionen Euro und die Verwaltung um etwa 14 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Investitionsanreize
Vor allem kleine, junge und innovative Unternehmen sollen von dem neuen Gesetz profitieren, indem die Finanzierungsbedingungen verbessert werden. Konkret sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital), verbessert werden. So sollen etwa Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, vorgenommen werden.
Die vorgeschlagenen Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagengesetzbuch sollen dafür sorgen, dass für den Abbau dieser Investitions-Hemmnisse ein rechtssicherer Rahmen geschaffen wird.
Vereinfachte Prozesse
Neben den Anreizen für Investitionen soll mit dem Gesetzentwurf auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich vorangebracht werden. Dazu gehören unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten, die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens und Erleichterungen bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige.
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