Das Kurzarbeitergeld soll Unternehmen und deren Beschäftigten Planungssicherheit geben und eine Alternative zu Entlassungen bieten. Die Bundesregierung verdoppelt die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. 

Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Instrument für Unternehmen. Viele von ihnen setzen derzeit auf Kurzarbeit. Das zeigen die steigenden Zahlen sowohl der Anzeigen als auch der Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme. Schon bei vergangenen Krisen hat sich Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument erwiesen. 

Mit der Verordnung will die Bundesregierung den Unternehmen und deren Beschäftigten Planungssicherheit geben und  eine Alternative zu Entlassungen bieten. Kurzarbeit trägt zur Absicherung der Beschäftigten bei: Sie behalten ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommensverlust wird teilweise kompensiert. Zudem kann die Zeit des Arbeitsausfalls zur Qualifizierung genutzt werden. Auch für Arbeitgeber bietet die Kurzarbeit Vorteile , denn sie können ihre eingearbeitete Belegschaft halten. Verbessert sich die wirtschaftliche Situation, können Unternehmen die Produktion schnell wieder hochfahren. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31. Dezember 2025.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Bundesregierung