Am 15. Januar 2025 ist der Roll-Out für die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland gestartet. Sie soll den Austausch und die Nutzung der Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Auch private Krankenkassen können ihren Versicherten eine ePA anbieten. Im ersten Schritt erfolgte die Einführung der digitalen Medikationsliste in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept. Sukzessive sollen weitere Ausbaustufen der ePA folgen. 

Die ePA für alle ist das Kernelement des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Sie soll den Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erleichtern – im ersten Schritt durch die Einführung der digitalen Medikationsliste. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem soll sie Ärzt:innen im Behandlungsprozess unterstützen.

Sukzessive werden weitere Ausbaustufen der ePA folgen. Ab Sommer 2025 soll der elektronische Medikationsplan als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA verfügbar sein. Weitere strukturierte, medizinische Inhalte sollen die ePA ergänzen, beispielsweise die elektronische Patientenkurzakte.

Der Roll-Out der ePA für alle startete am 15. Januar 2025. Die Krankenkassen haben ihren Versicherten ab diesem Zeitpunkt eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der ePA ist eine individuelle Entscheidung: Ein Widerspruch zur Einrichtung und späteren Nutzung der ePA ist jederzeit möglich. Über die Möglichkeiten des Widerspruchs informieren die Krankenkassen die Versicherten. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn die ePA schon eingerichtet ist und führt zur Löschung der Akte. Auch private Krankenkassen können ihren Versicherten eine widerspruchsbasierte ePA anbieten, einige haben damit bereits begonnen.

Parallel startet die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und in Teilen NRWs. Nach erfolgreicher Erprobung sollen Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen können.

Erfahren Sie mehr zur ePA in den ausführlichen Informationen auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.