Die Entscheidung zur Unwirksamkeit einseitiger Rentenfaktor-Klauseln betrifft nicht nur einzelne Verträge, sondern stellt Grundsatzfragen zur Vertragsgestaltung in der Lebensversicherung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, die Versicherern erlaubte, den Rentenfaktor – und damit die spätere monatliche Auszahlung einer fondsgebundenen Riester-Rente – einseitig zu reduzieren. Die Regelung sah vor, dass der Versicherer die Rente bei bestimmten wirtschaftlichen oder demografischen Entwicklungen, etwa steigender Lebenserwartung oder sinkender Kapitalerträge, nach unten anpassen darf. Eine Pflicht, die Rente bei verbesserten Rahmenbedingungen wieder anzuheben, fehlte jedoch. Genau diese fehlende Rückanpassung beanstandeten die Richter.
Für Versicherte bedeutet das, enthält ihr Vertrag eine solche Klausel, könnte die ursprünglich zugesagte Rentenhöhe wieder gelten – bereits erfolgte Kürzungen könnten sogar rückabgewickelt werden. Je nach Vertrag können dabei monatliche Beträge im dreistelligen Bereich zurückgefordert werden.
Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Versicherungsbranche. Künftige Anpassungsklauseln müssen ausgewogen formuliert sein und sowohl wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigen als auch die Interessen der Versicherten angemessen schützen. Lesen Sie mehr zum Urteil des BGH (Az.: IV ZR 34/25).