Verpflichtende elektronische Zeiterfassung
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. In seinem Urteil (1 ABR 22/21) vom 13.09.2022 beruft sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt auf die europarechtskonforme Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und damit auf das Urteil des [...]