Förderung der betrieblichen und persönlichen Altersvorsorge
Selbstständige und Unternehmer sind in die sozialen Sicherungssysteme weitgehend nicht einbezogen. Insbesondere für die Einkommenssicherung im Alter bedarf es so eigenverantwortlicher Vorsorge. Aber auch die betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerät immer mehr in den Fokus bzw. wird von einem modernen Arbeitgeber erwartet, dass er hier attraktive Angebote bereithält.
Im Rahmen der Förderung der betrieblichen und persönlichen Altersversorgungseiner Mitglieder und deren Mitarbeiterinnen Mitarbeiter hat der VMA mit verschiedenen namhaften Versicherungsgesellschaften sogenannte Kollektivrahmenverträge geschlossen.
Versicherungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenverträge abgeschlossen werden zeichnen sich durch niedrigere Beiträge bzw. höhere Leistungen aus, wovon der Unternehmer im Rahmen seiner eigenen Altersversorgung wie auch in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitiert.